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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR)

Als sich Nicole Dill mit den Umständen des Verbrechens zu befassen begann, das ihr beinahe das Leben gekostet hat, erfuhr sie ebenfalls: Obwohl der verurteilte Mörder eine therapeutische Maßnahme wahrnehmen musste, verhielt er sich immer wieder auffällig und wurde kurz bevor Nicole Dill ihn kennenlernte, sogar in U-Haft gesetzt. Trotz eines psychiatrischen Gutachtens, das ihn als ”hochgefährlich” qualifizierte, befand er sich anschließend wieder auf freiem Fuß. ”Er war eine tickende Zeitbombe“, sagt Nicole Dill heute, und: ”Wenn es mich nicht getroffen hätte, dann mit Sicherheit eine andere Frau.“ Damit sich ein solcher Fall nie mehr ereignen kann, zog sie 2011 mit ihrem Anwalt Atilay Ileri vor Gericht und verklagte den Kanton Luzern auf der Basis des kantonalen Haftungsgesetzes. Das Bezirksgericht wies die Klage ab und der weitere Kampf durch die Instanzen – Kantonsgericht und Bundesgericht – scheiterte. Dass der Schweizer Rechtsstaat seine Verantwortung nicht wahrnahm und Pflichtverletzungen von Seiten der Behörden ohne Konsequenzen bleiben sollten, ist für die heute 57-Jährige eine bleibende Enttäuschung. Atilay Ileri motivierte Nicole Dill, 2019 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zu gelangen. Die Wartezeit bis zum Urteil dauerte sechseinhalb Jahre. Im April 2025 erhielt sie endlich Recht. ”Mir fiel ein Stein vom Herzen und sofort verband ich das Urteil mit Verbesserungen, die auch anderen Frauen zugutekommen werden”, erinnert sich Nicole Dill an den großen Tag. 

Die Schweiz wurde gerügt, nicht genügend getan zu haben, um sie vor ihrem ehemaligen Partner zu schützen, und somit sei ihr Leben zu wenig geschützt worden Die Eidgenossenschaft wurde aufgefordert, grundsätzliche Veränderungen vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen. Das Urteil sorgte national und international für großes Interesse und hatte in der Schweiz zur Folge, dass der Bund auf verschiedenen Ebenen eine einheitliche Strategie zum Schutz vor häuslicher und sexueller Gewalt ausarbeiten muss. Die Kantone legten in der Zwischenzeit ein einheitliches Qualitätsmanagement für das Bedrohungsmanagement fest, damit ein potenzielles Gewaltrisiko frühzeitig eingeschätzt werden kann und geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Pilotprojekte in den Kantonen zeigten zudem, dass mit der elektronischen Überwachung beim Opferschutz Fortschritte erzielt werden konnten. Im Frühjahr 2026 nahm der Ständerat drei Motionen an, die strengere, einheitliche Regeln für Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung bei häuslicher Gewalt fordern. Als Nächstes wird sich der Nationalrat damit befassen. Das letzte Wort wird das Volk haben, denn die Umsetzung der Vorstöße – insbesondere der Aufbau eines Tätermonitorings dürfte eine Änderung der Bundesverfassung erfordern.

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